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Breitbandversorgung - Internetgeschwindigkeit

Jeder möchte heute schnell ins Internet – aber auf welchem Weg? Diese Fragestellung beschäftigt viele Bürgerinnen und Bürger im ländlichen Raum. Denn hier stehen häufig schnelle Internet-Zugangsmöglichkeiten (Breitband) nur eingeschränkt oder überhaupt nicht zur Verfügung.

Neue Internetanwendungen fordern zudem immer höhere Datenübertragungsraten, die nur durch noch schnellere Internetzugänge komfortabel genutzt werden können. Niemand möchte von dieser Entwicklung „abgehängt" werden. Breitband ist heute ein wichtiger Standortfaktor – für gewerbliche und private Nutzung.

Aus diesem Grunde wurde vom Land Schleswig-Holstein die „Richtlinie zur Förderung von Projekten für die flächendeckende Versorgung des Landes mit schneller Internetzugangsmöglichkeit", kurz Breitbandrichtlinie, erlassen. Die entsprechenden Fördermittel werden aus dem Programm „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes –(GAK)" zur Verfügung gestellt.

Im Dezember 2008 haben sich die Gemeinden Alkersum, Borgsum, Midlum, Nieblum, Norddorf, Oevenum und Wittdün sowie auch die Gemeinden Pellworm, Langeneß und Gröde dazu entschieden, an dem Breitband-Förderprogramm teilzunehmen. Die Entscheidung, ein ämterübergreifendes gemeinsames Projekt durchzuführen, wurde aus verschiedenen Gründen getroffen. Einerseits gibt es aufgrund der Insellage gemeinsame Interessen und auch Probleme, andererseits wurden Synergieeffekte wie Kosten- und Zeiteinsparungen gesehen.

Es wurde zunächst eine Bürgerbefragung durchgeführt. Diese zeigte eindrucksvoll, dass die Bevölkerung in den zuvor genannten Gemeinden mit dem derzeitigen Status der Breitbandanbindung unzufrieden war.

Im Rahmen des Förderprogramms wurde ein Planungsbüro aus Hamburg beauftragt, die derzeitige Situation zu erfassen und Lösungsansätze zur Versorgung der unterversorgten Bereiche zu erarbeiten. Die Kosten für die Beauftragung wurden ebenfalls aus dem Förderprogramm mit 75% bezuschusst. Aufgrund dieser Unterlagen wurden sich die betroffenen Gemeindevertretungen der derzeitigen Situation zur Breitband-Infrastruktur bewusst und erkannten die Notwendigkeit der Schaffung einer bedarfsgerechten und zukunftsorientierten Breitband-Infrastruktur.

Für die Teilnahme am Förderprogramm ist es erforderlich, dass die Gemeinden einen finanziellen Eigenanteil zur Verfügung stellen. Die Höhe des Eigenanteils beeinflusst die Fördersumme, da die Gemeinden 25% der Fördersumme als Eigenanteil zu tragen haben. Um dieser Anforderung gerecht zu werden, stellten die Gemeinden Eigenanteile in unterschiedlicher Höhe (von 10.000 € bis 50.000 €) zur Verfügung.

Aufgrund der Förderrichtlinie sind verschiedene Vorgaben zu erfüllen, so darf z.B. der Auftrag nur im Rahmen einer Ausschreibung vergeben werden. Im Vorwege dieser Ausschreibung wurde im Januar 2011 ein sogenanntes Interessenbekundungsverfahren im Vergabeblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden.

Nach Veröffentlichung des Interessenbekundungsverfahren wurde bekannt, dass vorübergehend keine Förderanträge vom Land Schleswig-Holstein mehr bewilligt werden konnten. Daher musste das Ausschreibungsverfahren zunächst gestoppt werden.

Am 15. April 2011 konnte das Ausschreibungsverfahren jedoch erneut mit dem Interessenbekundungsverfahren gestartet und im Vergabeblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden. Die Schaffung einer bedarfsgerechten und zukunftsorientierten Breitband-Infrastruktur wird also weiter vorangetrieben.

Sollten Sie Fragen haben, steht Ihnen Herr Daniel Schenck unter Tel. 04681 5004-824 oder d.schenck@amtfa.de gerne zur Verfügung. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch im Internet unter www.breitband.schleswig-holstein.de Verlinkungsziel in neuem Fenster .

 

 
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letzte Aktualisierung dieser Seite: 26.04.2011