BürgerserviceIn dieser Rubrik finden Sie Hilfe und Infos zu allen Anliegen, die Sie als Einwohnerin oder Einwohner des Amtsbereichs von Ihrer öffentlichen Kommunalverwaltung erledigt wissen möchten. Vielleicht erübrigt sich dadurch für Sie der Weg ins Amtsgebäude oder in unsere Außenstelle. Die Informationen sind wie folgt gegliedert:
Unsere Öffnungszeiten
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| Amt Föhr-Amrum -Die Amtsdirektorin- Hafenstraße 23 D-25938 Wyk auf Föhr |
oder | Amt Föhr-Amrum -Die Amtsdirektorin- Postfach 15 80 D-25933 Wyk auf Föhr |
Unsere Bankverbindung (Hausbank):
Konto-Nr. 0 090 000 381
BLZ 217 500 00 bei der Nord-Ostsee Sparkasse
Kontoinhaberin: Amt Föhr-Amrum
IBAN: DE07 2175 0000 0090 0003 81
BIC: NOLADE21NOS
Falls Sie Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner der Verwaltung bereits kennen, nachfolgend ein Verzeichnis der Telefon-Durchwahlen. Per E-Mail sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter generell zu erreichen unter [Anfangsbuchstabe des Vornamens].[Familienname]@amt-foehr-amrum.de (Umlaute bitte jeweils in der Schreibweise oe, ae, ue und das ß als ss ausschreiben).
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Name, Vorname |
Durchwahl |
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Telefonzentrale, Wyk auf Föhr |
Tel. 04681 5004-0 |
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Telefonzentrale, Außenstelle Amrum |
Tel. 04682 9411-0 Fax 04682 9411-14 |
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Bechler, Helmut (Außendienst, Vollstreckungsbeamter) |
Tel. 04682 9411-40 |
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Christiansen, Cay (Controlling) |
Tel. 04681 5004-863 |
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Christiansen, Marco (Ordnungsamt) |
Tel. 04681 5004-851 |
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Feddersen, Heinrich (Steueramt) |
Tel. 04681 5004-828 |
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Gades, Norbert (Leitung Außenstelle Amrum) |
Tel. 04682 9411-20 |
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Ganzel, Susanne (Steueramt) |
Tel. 04681 5004-845 |
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Gehrmann, Renate (Amtsdirektorin) |
Tel. 04681 5004-822 |
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Hänsch, Leif (Bau- und Planungsamt) |
Tel. 04681 5004-839 |
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Hansen, Astrid (Ordnungsamt/Zentrale) |
Tel. 04681 5004-847 |
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Hullermann, Nicole (Steueramt) |
Tel. 04681 5004-859 |
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Ingwersen, Nicole (Ordnungsamt) |
Tel. 04681 5004-843 |
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Jakobsen, Anja (Standesamt) |
Tel. 04681 5004-825 |
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Jensen, Anke (Liegenschaften, Versorgungsbetriebe) |
Tel. 04682 9411-62 |
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Jensen, Jose (Auszubildende) |
Tel. 04681 5004-0 |
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Jessen, Levke (Standesamt [vormittags] ) |
Tel. 04681 5004-827 |
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Jessen, Levke (Steueramt [nachmittags] ) |
Tel. 04681 5004-859 |
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Jöns, Thorsten (Steueramt) |
Tel. 04681 5004-826 |
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Kohn, Astrid (Ordnungsamt) |
Tel. 04681 5004-856 |
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Krahmer, Gerret (Finanzbuchhaltung, Amtskasse) |
Tel. 04681 5004-846 |
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Lindenberg, Dr. Katrin (Ordnungsamt) |
Tel. 04682 9411-43 |
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Martens, Ellen (Bürgerbüro, Zentrale) |
Tel. 04682 9411-0 |
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Meer, Daniel (Bau- und Planungsamt) |
Tel. 04681 5004-834 |
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Mertin, Birgit (Sekretariat) |
Tel. 04681 5004-821 |
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Michelsen, Jörg (Ordnungsamt) |
Tel. 04681 5004-852 |
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Neumann, Raimund (Bau- und Planungsamt) |
Tel. 04681 5004-823 |
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Nissen, Antje (Verkehrsüberwachung, Vollstreckungsdienst) |
Tel. 04681 5004-844 |
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Paulsen, Svenja (Auszubildende) |
Tel. 04681 5004-0 |
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Pielke, Thomas (Bau- und Planungsamt) |
Tel. 04681 5004-838 |
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Querfurth-Göttsche, Petra (Haupt- und Personalamt) |
Tel. 04681 5004-864 |
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Rechert, Susanne (Bau- und Planungsamt) |
Tel. 04681 5004-812 |
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Schmidt, Tobias (Controlling) |
Tel. 04682 9411-23 |
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Schmidt, Ulrich (Bau- und Planungsamt) |
Tel. 04681 5004-837 |
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Schenck, Daniel (Hauptamt, EDV-Administration) |
Tel. 04681 5004-824 |
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Schenck, Vanessa (Bau- und Planungsamt) |
Tel. 04681 5004-810 |
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Schulze, Wolfgang (Controlling) |
Tel. 04681 5004-861 |
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Schumann, Ina (Bürgerbüro, Standesamt) |
Tel. 04682 9411-31 |
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Sönnichsen, Inke (Ordnungsamt) |
Tel. 04681 5004-857 |
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Stammer, Hauke (Finanzbuchhaltung, Amtskasse) |
Tel. 04681 5004-836 |
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Stemmer, Christian (Bau- und Planungsamt) |
Tel. 04681 5004-829 |
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Stolley, Britta (Controlling) |
Tel. 04681 5004-862 |
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Tadsen, Anja (Personalabteilung) |
Tel. 04682 9411-12 |
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Will, Regina (Controlling) |
Tel. 04681 5004-862 |
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Zemke, Anke (Haupt- und Personalamt) |
Tel. 04681 5004-813 |
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Zimmermann, Heike (Standesamt, Versorgungsbetriebe) |
Tel. 04682 9411-41 |
Im Amtsbereich sind derzeit als Schiedsmann bzw. Schiedsfrau tätig:
Für den Bereich der Stadt Wyk auf Föhr:
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Frau Alexandra Albrand Amselweg 4, 25938 Wyk auf Föhr |
Tel. 04681 570010 |
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Stellvertretung ist: |
Tel. 04681 7477361 |
Für den Bereich Föhr-Land:
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Herr Magnus Pedersen, |
Tel. 04683 781 |
Für den Bereich Amrum:
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Herr Jan Ruempler |
Tel. 04682 2118 |
Aus dem Bereich des Ordnungsamtes und der Meldebehörde erhalten Sie hier Informationen über
Das Steueramt der Verwaltung berichtet über kommunale Steuern, wie
und über kommunale Abgaben, wie
Das Standesamt informiert über folgende Angelegenheiten:
Das Sozialzentrum
Föhr-Amrum,
Feldstraße 36, 25938 Wyk auf Föhr, erreichen Sie
montags bis freitags von 09.00 bis 12.00 Uhr sowie donnerstags außerdem von
14.00 bis 18.00 Uhr oder unter den
Die gesetzliche Meldepflicht für die An-, Abmeldung und Ummeldung bei der Meldebehörde beträgt zwei Wochen.
Eine Abmeldung ist nur nötig bei Wegzügen in das Ausland oder wenn keine neue Wohnung begründet wird, wie z.B. bei Abmeldung der Wyker Nebenwohnung.
Zur Anmeldung werden sämtliche vorhandene Ausweisdokumente benötigt.
Jede und jeder Deutsche ist gesetzlich verpflichtet, ab dem 16. Lebensjahr einen Personalausweis oder ersatzweise einen Reisepass zu besitzen und ihn auf Verlangen von ermächtigten Behörden (z.B. Polizei) vorzulegen. Einen Personalausweis kann man bereits ab dem 12. Lebensjahr erhalten; Voraussetzung ist dann die Zustimmung der oder des Erziehungsberechtigten. Die Ausstellung des ersten Personalausweises ist gebührenfrei. Reisepass und Kinderreisepass sind Reisedokumente, die bei Bedarf beim Ordnungsamt beantragt werden können. Falls Sie die Ausstellung eines neuen Personalausweises, Reisepasses oder Kinderreisepasses wünschen, ist erforderlich:
Der Personalausweis und der Reispass werden mit Hilfe der Bundesdruckerei in Berlin, die vorläufigen Dokumente und der Kinderreisepass werden vor Ort erstellt.
Für die Ausstellung des Kinderreisepasses werden unbedingt die Unterschriften beider Elternteile benötigt. Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, muss darüber eine Bescheinigung vorgelegt werden.
Die Gebühr für den Fischereischein (Angelschein) beträgt 10 EUR; eine Fischereimarke für ein Jahr kostet 10 EUR, es können auch Marken für das Folgejahr erworben werden.
Voraussetzung für die Ausstellung eines Fischereischeines:
Der Antrag auf Ausstellung eines Fischereischeines ist im neuen Bürgerbüro (Ordnungsamt) des Amtsgebäudes zu stellen.
Ausnahmeregelung für Feriengäste:
Es ist die Ausstellung eines Fischereischeines für die Dauer von höchstens 40
aufeinanderfolgenden Kalendertagen möglich (Gebühr 20 EUR). Die Hauptwohnung des
Feriengastes darf allerdings nicht in Schleswig-Holstein liegen. Es darf pro
Kalenderjahr höchstens eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Falls Sie einmal einen Gegenstand oder eine Sache auffinden, müssen Sie dies dem Fundbüro melden. Sie können gegen den Verlierer der Sache einen Finderlohn geltend machen. Zudem können Sie nach Ablauf eines halben Jahres Eigentum an dem Fundgegenstand erwerben.
In der Regel findet jährlich eine Fundsachenversteigerung statt. Der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben und auch hier im Internet veröffentlicht.
Wenn Sie einen Gegenstand vermissen oder verloren haben, können Sie direkt eine Online-Suche im Fundregister des Amtes durchführen. Das Online-Fundbüro ist für Sie rund um die Uhr geöffnet und Sie können hier - losgelöst von üblichen Öffnungszeiten und Ansprechpartnern - jederzeit beliebig nach verlorengegangenen Gegenständen recherchieren.
Der Beginn, die Verlegung und die Beendigung eines Gewerbes muss gemäß § 14 der Gewerbeordnung dem Ordnungsamt angezeigt werden. Gewerbeanmeldungen, Gewerbeabmeldungen und Gewerbeummeldungen werden im neuen Bürgerbüro (Ordnungsamt) des Amtsgebäudes entgegengenommen. Die Gebühr für eine Gewerbeanmeldung oder -ummeldung beträgt 20 EUR. Die Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.
Sie können Ihre Gewerbemeldung hier auch online anfertigen und übermitteln.
Bedenken Sie bitte, dass bei der Einrichtung bzw. Errichtung eines Gewerbes neben den gewerberechtlichen auch baurechtliche Fragestellungen berührt werden können. So ist zu überlegen, ob eine beabsichtigte Betriebsstätte in dem Gebäude, wo sie eingerichtet werden soll, baurechtlich genehmigt und damit zulässig ist. Dies gilt auch für diejenigen Gebäude, in denen bereits eine gewerbliche Nutzung bestanden hat. Falls dem nicht so sein sollte, wäre bei der Stadt ein entsprechender Nutzungsänderungsantrag (Bauantrag) zu stellen, mit dem die baurechtliche Genehmigung für die beabsichtigte gewerbliche Nutzung angestrebt wird. Über die baurechtliche Zulässigkeit wird dann im Baugenehmigungsverfahren entschieden werden.
Zur Vermeidung von Missverständnissen steht für Rückfragen das Bau- und Planungsamt im Amtsgebäude zur Verfügung.
Informationen zur Gewerbesteuer erhalten Sie in der Finanzabteilung.
Für die Ausstellung von Lohnsteuerkarten ist jeweils die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung zuständig, in der die Antragstellerin oder der Antragsteller am 20.09. des Vorjahres mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldet war. Dies gilt auch für die Beantragung von weiteren Steuerkarten (Klasse VI).
Wer also beispielsweise am 20.09.2007 im Amtsbereich seine Hauptwohnung hatte, bekommt die Lohnsteuerkarte für das Jahr 2008 im Bürgerbüro (Ordnungsamt) des Amtsgebäudes. Bei der Beantragung sollten Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.
Eine Änderung der Lohnsteuerkarte wird im Amtsgebäude ebenfalls vorgenommen bei
Für die Ausstellung einer Ersatz-Lohnsteuerkarte ist eine Gebühr von 5 EUR zu zahlen.
Freibeträge können in der Regel nicht von der Amtsverwaltung eingetragen werden. Diese trägt das Finanzamt Nordfriesland, Postfach 12 40, 25912 Leck, auf Antrag für Sie ein.
Schulabgängerinnen und Schulabgänger, die in einem Ausbildungsberuf beginnen wollen, müssen sich einer gesundheitlichen Eignungsuntersuchung unterziehen. Hierfür wird ein Untersuchungsberechtigungsschein nach dem Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes ausgestellt.
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird dieser Schein im neuen Bürgerbüro (Ordnungsamt) des Amtsgebäudes kostenlos ausgehändigt.
Die Ordnungsabteilung des Amtes Föhr-Amrum weist darauf hin, dass für Glücksspiele, welche öffentlich veranstaltet werden sollen, im Vorwege eine behördliche Erlaubnis einzuholen ist.
Unter den Begriff „öffentliches Glücksspiel" fallen auch Veranstaltungen wie Lotto oder Ausspielungen (z.B. das „Gänse-Verspielen" oder die Durchführung einer Tombola). Ebenfalls unter die Erlaubnispflicht fallen die sogenannten „sonstigen Spiele", wenn diese gewerbsmäßig betrieben werden sollen. In Betracht kommen somit z.B. Karten- und Wurfspiele, bei denen der Spielausgang überwiegend von der Geschicklichkeit des Spielers abhängt.
Bei Ausspielungen oder Lotterveranstaltungen, die ohne behördliche Erlaubnis durchgeführt werden, handelt es sich um illegales Glücksspiel. Für solche Fälle besteht eine ordnungsbehördliche Verpflichtung zur Anzeige, da hier ein Straftatbestand erfüllt ist.
Nähere Informationen sind beim Ordnungsamt zu erhalten.
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