Dichtheitsprüfung privater EntwässerungsanlagenGrundsatz Schmutzwasserleitungen müssen dicht sein, damit kein Abwasser den Boden und das Grundwasser verunreinigt und die Trinkwasserversorgung dadurch gefährdet wird. Die Abwasserentsorgung stellt einen wichtigen Teil der Infrastruktur der Bundesrepublik Deutschland dar. Zum Erhalt der Gesundheit und der Umwelt, ist eine funktionierende Abwasserbeseitigung zwingend notwendig. Sie ist in dem Zustand zu erhalten, der uns und unseren nachfolgenden Generationen erlaubt, auf eine funktionierende Abwasserbeseitigung zurückzugreifen. Ziel der Vorschriften ist es, das Abwassernetz zu sichern und den Boden, das Grundwasser und die Trinkwasserversorgung vor Verunreinigungen zu schützen. Ferner ist das Eindringen von Grundwasser in die Abwasserleitungen zu verhindern, damit die Betriebskosten der Kläranlage durch Fremdwasser nicht unnötig steigen. Es gibt eine gesetzliche Verpflichtung, die den Nachweis der Dichtheit von Schmutzwasserleitungen fordert. Nach der Abwassersatzung des Amtes Föhr-Amrum, der Abwassersatzung der Gemeinde Utersum und der Abwassersatzung der Stadt Wyk auf Föhr, obliegt die Herstellung, Erneuerung und Veränderung sowie die laufende Unterhaltung der Anschlussleitungen dem Anschlussnehmer. Ferner ist er jederzeit für den ordnungsgemäßen Zustand und Betrieb der Anschlussleitungen und Einrichtungen verantwortlich. Nach § 18 b des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit dem § 34 des Landeswassergesetzes (LWG), müssen Grundstücksentwässerungsanlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN 1986, Teil 30) errichtet und betrieben werden. Gemäß diesen allgemein anerkannten Regeln der Technik, muss eine Dichtheitsprüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen durchgeführt werden. Die Grundstückseigentümer werden vom Amt Föhr-Amrum rechtzeitig schriftlich zur Durchführung der Dichtheitsprüfung gebeten. Der Eigentümer muss sich dann von sachkundigen Firmen Angebote einholen und die Dichtheitsprüfung durchführen lassen. Eventuelle Sanierungen haben dann nach einer Fristsetzung zu erfolgen. Nur zertifizierte Fachbetriebe mit sachkundigem Personal und der notwendigen Geräteausstattung sind in der Lage, die erforderlichen Arbeiten sach- und fachgerecht auszuführen. Empfehlungen vom Amt Föhr-Amrum
Die Erstprüfung hat außerhalb von Wasserschutzgebieten bis 31.12.2015 zu erfolgen. Zusätzlich bei wesentlichen baulichen Veränderungen und/oder Erweiterungen der Grundstücksentwässerungsanlage. Eine erfolgreiche Prüfung gibt Ihnen bis zur Wiederholung außerhalb von Wasserschutzgebieten 20 Jahre Zeit. Innerhalb von Wasserschutzgebieten hat die Erstprüfung noch im Jahr 2010 zu erfolgen. Zusätzlich bei wesentlichen baulichen Veränderungen und/oder Erweiterungen der Grundstücksentwässerungsanlage. Eine erfolgreiche Prüfung gibt Ihnen bis zur Wiederholung innerhalb von Wasserschutzgebieten 5 Jahre Zeit. Auf Antrag kann die Frist auf 10 Jahre verlängert werden. Downloads
Wenn Sie noch weitere Fragen haben, melden Sie sich bei uns: Amt Föhr-Amrum Herr Leif Erik Hänsch Herr Thomas Pielke E-Mail: t.pielke@amt-foehr-amrum.de Sachkundige Firmen Das Amt Föhr-Amrum empfiehlt derzeit für die Durchführung der Dichtheitsprüfung, der Inspektion und der Reinigung von Grundstücksentwässerungsanlagen Fachbetriebe, die im Besitz eines entsprechenden Gütenachweises sind, wie z.B. Güteschutz Kanalbau - Gütezeichen "I" und/oder "G". Gerne dürfen Sie sich beim Amt Föhr-Amrum, Bau- und Planungsamt, über zugelassene Fachbetriebe informieren. Weblinks www.dichtheitspruefung.sh
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