MeldungenNachfolgend allgemeine Meldungen des Amtes und der Verwaltung: Warnung vor Schreiben der "Gewerbeauskunft-Zentrale" 29.06.2011 -- Die Firma GWE-Wirtschaftsinformations GmbH mit Sitz in Düsseldorf bittet unter der Überschrift „Gewerbeauskunft-Zentrale – Erfassung gewerblicher Einträge" mit Fristsetzung um „Rückantwort gebührenfrei per Fax". Die vorgegebenen Daten sollen zuvor auf ihre Richtigkeit kontrolliert bzw. fehlende oder fehlerhafte Daten korrigiert und mit der Unterschrift bestätigt werden. Verbunden ist das Schreiben allerdings mit einem „Eintragungsangebot zur Empfehlung Ihres Betriebes" im Internet, das dadurch, dass es kleingedruckt ist, auf den ersten Blick nicht als solches erkennbar ist. Durch die Unterzeichnung wird ein Basiseintrag für zwei Jahre verbindlich bestellt, der Kosten von jährlich 478,20 EUR zzgl. Umsatzsteuer auslöst. Für den Laien ist nicht auf den ersten Blick zu erkennen, dass es sich hier nicht um ein amtliches Anschreiben handelt. In der NDR-Fernsehsendung „Markt im Dritten" wurde am 30. Mai 2011 ausführlich über die Vorgehensweise der Firma berichtet. Mittlerweile liegt ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf vor (Az. 38 O 148/10), das der Firma verbietet, für entgeltliche Einträge in einem Firmenregister unter Angabe eines Preises pro Monat zu werben, sofern die Vertragslaufzeit tatsächlich mehr als einen Monat beträgt. Es wird dringend davon abgeraten, die Schreiben zu beantworten und damit ein
Vertragsverhältnis einzugehen. Keine Neuauflage einer (Neu-)Bürgerbroschüre 01.04.2011 -- Das Amt Föhr-Amrum weist
ausdrücklich darauf hin, dass derzeit keine neue (Neu-)Bürgerbroschüre
aufgelegt wird. Derzeit häufen sich Meldungen verschiedener Gewerbebetriebe aus
dem Amtsbereich, dass dort um Freigabe eines Korrekturabzuges gebeten wird. Man
nutzt dabei offensichtlich verschiedene Firmennamen. Verträge dieser Art hat
das Amt Föhr-Amrum jedoch nicht abgeschlossen! Anzeigenakquisiteure für
amtseigene Publikationen sind grundsätzlich mit einem schriftlichen
Legitimationsschreiben der Amtsdirektorin ausgestattet. Sollten Sie Rückfragen
haben oder in einem Fall unsicher sein, dürfen Sie sich gerne an das Hauptamt
unseres Hauses (Herrn Daniel Schenck, Tel.-DW 4681 5004-824) wenden. Aufruf zum "Frühjahrsputz" und zur Dorfreinigung 25.03.2010 -- Nach dem langen harten Winter künden nun die ersten warmen Sonnenstrahlen den nahen Frühling an. Nun wird es Zeit für den Frühjahrsputz am Haus, im Garten und vor dem Haus auf Bürgersteigen und in den Rinnsteinen. Die Reinigungspflicht der Grundstückseigentümer und der Mieter oder Pächter erstreckt sich auf die Gehwege, Fußgängerstraßen, begehbaren Seitenstreifen, Radwege, Rinnsteine vor dem Grundstück und auf den von der Straße einsehbaren Teil des Gartens am Hause. Die Ablagerung von Hausmüll, Sperrmüll, Autowracks und sonstigen Abfällen auf dem eigenen Grundstück ist nicht gestattet. Zu reinigen ist der Gehweg, der anschließende unbefestigte Grünstreifen und die Entwässerungsrinne. Dabei darf Sand und Schmutz nicht in die Einläufe der Regenentwässerungsanlage gefegt werden. Die zu reinigenden Straßenteile sind bei Bedarf, jedoch mindestens einmal wöchentlich zum Wochenende, zu säubern und von Unkraut zu befreien. Ferner ist eventueller Überwuchs von Bäumen und Büschen auf den öffentlichen Gehwegen oder der Fahrbahn umgehend zu entfernen. Die im Straßenverkehr erforderlichen Sichtverhältnisse an Kreuzungen und Einmündungen müssen durch ausreichenden Rückschnitt der Anpflanzungen gewährleistet bleiben. Auf die Haftung der Grundstückseigentümer(innen) für eventuelle Schäden wird verwiesen. Unser Feriengebiet verdankt einen großen Teil seines guten Rufes den sauberen Straßen und Wegen und dem gepflegten Zustand der privaten und öffentlichen Grundstücke. Leider gibt es aber immer wieder einige wenige Grundstückseigentümer(innen) oder deren Mieter und Pächter, die die ihnen obliegenden Verpflichtungen nach den Straßenreinigungssatzungen gar nicht oder nicht genügend erfüllen Ich bitte daher die vielen auf Sauberkeit bedachten Bürgerinnen und Bürger um Verständnis, wenn ich hier alle Grundstückseigentümer(innen) und die von ihnen mit der Pflege der Grundstücke Beauftragten oder Verpflichteten (z.B. Mieter oder Pächter) bitte, der Reinigungspflicht regelmäßig und vollständig nachzukommen. Ich mache gleichzeitig darauf aufmerksam, dass ich in angemessener Frist nicht umhin kann, nach dieser Aufforderung gegen diejenigen Grundstückseigentümer(innen) oder andere zur Reinigung verpflichtete Personen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten einzuschreiten, die auch dann nicht die Verpflichtungen der Straßenreinigungssatzungen erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ordnungsämter in Wyk auf
Föhr und Nebel. Homepage des Amtes jetzt online 16.05.2008 -- Die Internetseiten des Amtes wurden jetzt zur Veröffentlichung freigegeben. Sie wurden aus der alten Präsentation der Stadt Wyk auf Föhr entwickelt und sollen weiterhin nur mit eigenem Verwaltungspersonal fortgeschrieben und gepflegt werden. Haben Sie bitte Verständnis dafür, wenn auf Anhieb noch nicht alles einwandfrei klappt und so mancherorts Inhalte zu ergänzen und nachzupflegen sind. Für Tipps, Anregungen und konstruktive Kritik ist das Internet-Redaktionsteam stets dankbar. Unter weitgehendem Verzicht auf bunte, bewegte Bilder und knalligem Design steht die sachliche Information im Vordergrund der Präsentation. Ganz bewusst wurden zunächst noch nicht alle Vorgaben eines barrierefreien Internetauftrittes beachtet. Wichtig war uns eine möglichst einfache Fortentwicklung und Pflege der Inhalte mit eigenem Personal, rasche Umsetzung von Änderungen der Seiten - bei trotzdem angemessener Funktionalität für möglichst viele Nutzer. Sicherlich werden Sie sehr rasch merken, wie einfach Sie mit Hilfe des Navigationsframes auf der linken Seite zu den von Ihnen gesuchten Inhaltsthemen gelangen. Klicken Sie einfach auf eine der Überschriften oder auf den Anfangsbuchstaben Ihres Suchbegriffes im Register oben links. Sollten Sie einmal auf einen "Broken-Link" treffen, wichtige Themen oder Inhalte vermissen oder gar Fehler feststellen, so benachrichtigen Sie uns bitte. | ||||
|