Teilnahmebedingungen zur Offenen Ganztagsschule an der Rüm-Hart-SchuleDie Teilnahme an der Offenen Ganztagsschule ist freiwillig und steht allen Schülerinnen und Schülern offen. Für jede Schülerin/jeden Schüler ist eine separate Anmeldung abzugeben. Mit der Abgabe der Anmeldung werden diese Teilnahmebedingungen anerkannt. Die Anmeldung zur Offenen Ganztagsschule ist für die Dauer eines Schulhalbjahres verbindlich. Eine Abmeldung innerhalb dieses Zeitraumes, insbesondere von der Teilnahme am Mittagessen, ist nur unter Vorliegen von wichtigen Gründen (z.B. Wegzug) und schriftlicher Begründung möglich. Die Entscheidung über diesen Antrag trifft die Schulleitung in Absprache mit dem Schulträger und teilt diese dem Antragssteller mit. Für die Teilnahme am Mittagessen ist eine Verpflegungspauschale zu entrichten. Diese Verpflegungspauschale wird mit einem monatlichen Beitrag abgegolten, welcher über das gesamte Schulhalbjahr (auch in den Ferien) zu entrichten ist. Die Verpflegungspauschale steht in Abhängigkeit zu der Anzahl der Teilnahmen je Woche. Bewegliche Ferientage und Ferien sind in diesem Betrag bereits berücksichtig. Sollte die Offene Ganztagsschule aufgrund von höherer Gewalt (z.B. witterungsbedingt) nicht angeboten werden können, erfolgt eine Berücksichtigung in der Verpflegungspauschale erst, wenn die Dauer des Ausfalls eine Woche überschreitet. Rüm-Hart-Schule:
Die Verpflegungspauschale ist monatlich zum Monatsanfang fällig und wird mittels Lastschriftverfahren zahlbar gemacht. Hierzu ist dem Schulträger eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Abweichungen vom Lastschriftverfahren werden im Einzelfall vereinbart. Im Falle eines Zahlungsverzuges behält sich der Schulträger ausdrücklich
das Recht vor, die Schülerin/den Schüler vom Mittagessen
auszuschließen. | ||||||||||||||||
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