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Amtsverordnung über Parkgebühren in Wyk auf Föhr

Amtsverordnung
über Parkgebühren im Bereich der Stadt Wyk auf Föhr

vom 11.02.2010

Aufgrund des § 6a Abs. 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes vom 05.03.2003 (BGBl. I, Seite 310, ber. Seite 919) in der zur Zeit geltenden Fassung und aufgrund der Landesverordnung über Parkgebühren vom 12.04.1990 (GVOBl. Schl.-Holst. Seite 264) wird folgende Parkgebührenverordnung für das Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr erlassen:

§ 1
Allgemeines

1. Soweit das Parken auf öffentlichen Verkehrsflächen der Stadt Wyk auf Föhr nur gegen Entrichtung einer Parkgebühr zulässig ist, werden Gebühren nach Maßgabe dieser Parkgebührenverordnung erhoben. Für die Erhebung der Gebühren werden Parkscheinautomaten und Parkuhren verwendet.

2. Um die Nutzung des vorhandenen Parkraums im Kernbereich der Stadt durch eine möglichst große Anzahl von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern zu gewährleisten, werden die Gebühren entsprechend dem Wert des Parkraumes in unterschiedlicher Höhe nach Maßgabe des § 2 festgesetzt.

3. Das Abstellen von Fahrzeugen auf öffentlichen gebührenpflichtigen und gebührenfreien Parkplätzen erfolgt unter Berücksichtigung der allgemeinen kommunalen Verkehrssicherungspflichten auf eigene Gefahr.

§ 2
Höhe der Gebühr

1. Auf dem Parkplatz Königsgarten in der Hafenstraße

  1. die ersten 30 Minuten sind gebührenfrei
  2. täglich von 07.00 – 19.00 Uhr 0,50 Euro pro angefangene Stunde
  3. täglich von 19.00 – 07.00 Uhr 1,00 Euro pauschal
  4. Jahresgebühr für 12 Monate pauschal 500,00 Euro
  5. Jahresgebühr für 07 Monate pauschal 350,00 Euro

2. Auf dem Parkdeck Am Königsgarten/Amtsverwaltung

  1. die ersten 60 Minuten und die Zeit von 20.00 Uhr – 08.00 Uhr sind gebührenfrei
  2. täglich von 08.00 Uhr – 20.00 Uhr 0,50 Euro pro angefangene Stunde
  3. Tageskarte pauschal 5,00 Euro für maximal 24 Stunden
  4. Höchstgebühr 15,00 Euro für maximal 72 Stunden
  5. Jahresgebühr für 12 Monate pauschal 500,00 Euro
  6. Jahresgebühr für 07 Monate pauschal 350,00 Euro

3. Auf den Parkplätzen am Fährhafen

  1. die ersten 30 Minuten und die Zeit von 20.00 – 08.00 Uhr sind gebührenfrei
  2. täglich von 08.00 – 20.00 Uhr 0,50 Euro pro angefangene Stunde
  3. Tageskarte pauschal 5,00 Euro für eine maximale Parkzeit von 24 Stunden
  4. Höchstgebühr 15,00 Euro für eine maximale Parkzeit von 72 Stunden

4. Auf dem Parkplatz in der Süderstraße

  1. die ersten 30 Minuten und die Zeit von 20.00 – 08.00 Uhr sind gebührenfrei
  2. täglich von 08.00 – 20.00 Uhr 0,50 Euro pro angefangene Stunde
  3. Tageskarte pauschal 5,00 Euro für eine maximale Parkzeit von 24 Stunden
  4. Höchstgebühr 15,00 Euro für eine maximale Parkzeit von 72 Stunden

5. Auf den parkscheinpflichtigen Parkflächen in der Hafenstraße, Feldstraße, Mühlenstraße und am Sandwall

  1. die Zeit von 20.00 Uhr – 07.00 Uhr ist gebührenfrei
  2. täglich von 07.00 – 20.00 Uhr 0,50 Euro je angefangene 30 Minuten
  3. Höchstgebühr 3,00 Euro für eine maximale Parkzeit von 3 Stunden

6. Auf allen mit einer Parkuhr versehenen Parkflächen

  1. die Zeit von 20.00 Uhr – 07.00 Uhr ist gebührenfrei
  2. täglich von 07.00 – 20.00 Uhr 0,50 Euro je angefangene 30 Minuten
  3. Höchstgebühr 3,00 Euro für eine maximale Parkzeit von 3 Stunden

7. Für das Abstellen von zugelassenen Fahrzeugen auf den sonstigen öffentlichen Parkflächen im Bereich der Stadt Wyk auf Föhr wird eine Gebühr nicht erhoben. Nicht zugelassene Fahrzeuge auf öffentlicher Verkehrsfläche werden auf dem Zwangswege kostenpflichtig entfernt.

§ 3
Inkrafttreten

Diese Amtsverordnung über Parkgebühren im Bereich der Stadt Wyk auf Föhr tritt am 01. März 2010 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Parkgebührenverordnung der Stadt Wyk auf Föhr vom 31.10.1991 außer Kraft.

25938 Wyk auf Föhr, den 11.02.2010

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letzte Aktualisierung dieser Seite: 26.01.2011