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Entgeltordnung Strandkorbvermietung

Entgeltordnung
für die Vermietung von Strandkörben
des Städtischen Hafenbetriebes Wyk auf Föhr

vom 11.12.2008

Aufgrund des § 28, Ziffer 1, Nr. 13 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 23. Juli 1996 (GVOBL. S. 529) wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung vom 13.05.2004 *) folgende Entgeltordnung erlassen:

§ 1 Entgelterhebung

Die Entgelte nach dieser Entgeltordnung werden durch den Städtischen Hafenbetrieb Wyk auf Föhr erhoben. Der Städtischen Hafenbetrieb Wyk auf Föhr kann Dritte mit der Einziehung beauftragen.

Die Zahlungspflicht entsteht mit der Benutzung. Die Entgelte sind sofort fällig.

Die Sätze dieser Entgeltordnung sind Bruttosätze.

Zahlungsmittel ist der EURO.

§ 2 Entgelte

Für die Vermietung von Strandkörben werden die Entgelte wie folgt festgesetzt:

Einzeltagespreise 7,00 EURO
Tagespreis ab 7 Tagen Mietdauer 6,00 EURO
Tagespreis ab 14 Tagen Mietdauer 5,50 EURO
Tagespreis ab 21 Tagen Mietdauer 4,50 EURO

§ 3 Datenverarbeitung

Der Städtische Hafenbetrieb Wyk auf Föhr ist befugt, auf der Grundlage von Angaben von Entgeltpflichtigen ein Verzeichnis der Entgeltpflichtigen mit den für die Entgelterhebung nach dieser Entgeltordnung erforderlichen Daten zu führen und diese Daten zum Zwecke der Entgelterhebung nach dieser Entgeltordnung zu verwenden und weiterzuverarbeiten.

§ 4 Inkrafttreten

Diese Entgeltordnung tritt am 01. Januar 2009 *) in Kraft.

Wyk auf Föhr, den 11.12.2008

Stadt Wyk auf Föhr
Der Bürgermeister

*) Der hier abgebildete Satzungstext entspricht der ab dem 01.01.2009 geltenden Fassung der Entgeltordnung. Die mit der 1. Nachtragssatzung vom 23.05.2003, mit der 2. Nachtragssatzung vom 14.05.2004 sowie mit der 3. Nachtragssatzung vom 11.12.2008 beschlossenen Änderungen sind in die Ursprungssatzung vom 15.10.2001 entsprechend eingearbeitet.Ortsrecht Wykzum Seitenanfang

 
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letzte Aktualisierung dieser Seite: 26.01.2011