Startseite - Sitemap - Hilfe - Impressum

Entgeltordnung Hafenwaage

Entgeltordnung
für die Benutzung der Hafenwaage
des Städtischen Hafenbetriebes Wyk auf Föhr

vom 11.12.2009 *)

Aufgrund der §§ 4 und 28, Ziffer 1, Nr. 13 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung vom 10.12.2009 *) folgende Entgeltordnung erlassen:

§ 1 Entgelterhebung

(1) Die Entgelte nach dieser Entgeltordnung werden durch den Städtischen Hafenbetrieb Wyk auf Föhr erhoben. Der Städtischen Hafenbetrieb Wyk auf Föhr kann Dritte mit der Einziehung beauftragen.

(2) Die Zahlungspflicht entsteht mit der Benutzung der Anlage. Die Entgelte sind sofort fällig.

(3) Für die Entgelte sind deren Eigentümer und Benutzer als Gesamtschuldner zahlungspflichtig.

(4) Die Sätze dieser Entgeltordnung sind Nettosätze. Die Umsatzsteuer ist nach Maßgabe der jeweils geltenden Bestimmungen hinzuzurechnen.

(5) Dies gilt nicht für § 3. Dort sind jeweils Bruttobeträge ausgewiesen.

(6) Zahlungsmittel ist der EURO.

§ 2 Fahrzeugwaage

Für die Benutzung der Fahrzeugwaage ist pro Benutzung ein Entgelt in Höhe von 3,80 EURO zu entrichten.

§ 3 Viehwaage

Für die Benutzung der öffentlichen Viehwaage sind Entgelte nach Aufwand des Wiegemeisters zu entrichten. Das Entgelt beträgt pro angefangene 6 Minuten 9,00 EURO.

§ 4 Datenverarbeitung

Der Städtische Hafenbetrieb Wyk auf Föhr ist befugt, auf der Grundlage von Angaben von Entgeltpflichtigen ein Verzeichnis der Entgeltpflichtigen mit den für die Entgelterhebung nach dieser Entgeltordnung erforderlichen Daten zu führen und diese Daten zum Zwecke der Entgelterhebung nach dieser Entgeltordnung zu verwenden und weiterzuverarbeiten.

§ 5 Inkrafttreten

Diese Entgeltordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. *)

Wyk auf Föhr, den 11.12.2009 *)

Stadt Wyk auf Föhr
Der Bürgermeister

*) Der hier abgebildete Satzungstext entspricht der aktuellen Fassung der Entgeltordnung für die Benutzung der Hafenwaage des Städtischen Hafenbetriebes Wyk auf Föhr. Die mit der 1. Nachtragssatzung vom 09.03.2007 und die mit der 2. Nachtragssatzung vom 11.12.2009 beschlossenen Änderungen sind entsprechend in die Ursprungssatzung vom 15.10.2001 eingearbeitet worden.

Ortsrecht

 
© 2009 by Amt Föhr-Amrum

letzte Aktualisierung dieser Seite: 16.12.2009