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Anlage zu § 4 der Gebührensatzung über die
Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Wyk auf Föhr
vom 13.05.2011
1. Straßenhandel und Gastronomie
1.1 Aufstellung und Verkauf von Waren,
Warenständer, Verkaufsfahrzeuge, Schutzeinrichtungen und ähnliches, Tanz- und Bierzelte
a) je qm/Tag 1,00 Euro, Mindestgebühr 10,00 Euro
b) je qm/Monat 7,50 Euro, Mindestgebühr 25,00 Euro
| c) je qm/auf Zeit |
Mindestgebühr 75,00 Euro |
| in Zone 1 und 2 |
50,00 Euro |
| in Zone 3 |
40,00 Euro |
| in Zone 4 |
35,00 Euro |
| in Zone 5 |
30,00 Euro |
d) bei besonderen, publikumsstarken
Veranstaltungen, insbesondere wenn die Stadt Wyk auf Föhr einen Kostenbeitrag leistet
(open-air-Veranstaltung, Sylvester, Sommerfeste, sportliche Großveranstaltungen etc.),
erhöht sich die Mindestgebühr gemäß Ziffer 1.1 c auf maximal 1.000,00 Euro zzgl.
des
städtischen Kostenanteils. Eine Ermessensabwägung zwischen Gebühr und wirtschaftlichem
Nutzen der Veranstalter ist bei der Bemessung der Gebühr vorzunehmen.
1.2 Straßenhandel im Umherziehen je Fahrzeug
pauschal 125,00 Euro p.a.
1.3 Automaten, Spielgeräte u.ä. pauschal 125,00
Euro p.a.
| 1.4 Betriebe im Sinne des § 1
Gaststättengesetz pro Stuhl auf Zeit |
| in Zone 1 |
85,00 Euro |
| in Zone 2 |
70,00 Euro |
| in Zone 3 |
50,00 Euro |
| in Zone 4 |
40,00 Euro |
| in Zone 5 |
30,00 Euro |
| Stehtische |
Doppelter Stuhlpreis |
2. Werbeschilder, Hinweise und sonstige Werbung
| 2.1 Stellschilder auf gewerbliche
Betriebe bis zu einer Größe von DIN A1 |
| a) direkt vor einem stehenden Gewerbe pro Schild |
Pauschal
75,00 Euro p.a. |
b) an anderer Stelle als unmittelbar vor dem stehenden
Gewerbe im Rahmen des bestehenden Beschilderungskonzeptes
zusätzlich zur Gebühr gemäß Ziffer 1.1 pro Schild |
Pauschal
150,00 Euro p.a. |
| c) Fahnenmasten (als Werbeträger) |
Pauschal 150,00 Euro p.a. |
| 2.2 Stellschilder/Plakate für vorübergehende Veranstaltungen pro
Schild/Plakat |
pro angefangene Woche 2,00 Euro |
| 2.3 Verteilen von Handzetteln oder Warenproben, auch auf
Parkplätzen durch Verteilung auf parkende Fahrzeuge |
25,00 Euro pro
Verteiler/halber Tag |
| 2.4 Hinweisschilder u.ä. bis zu einer Größe von
1,0 qm |
Pauschal 25,00 Euro p.a. |
| 2.5 Werbe- und Informationsveranstaltungen |
1,50 Euro pro qm/Tag |
| 2.6 Großveranstaltungen mit überwiegendem
wirtschaftlichen Interesse |
2,50 Euro pro qm/Tag |
| 2.5 Zirkusse, Revuen |
pro angefangene Woche
75,00 Euro |
3. Märkte
3.1 Jahrmarkt und andere Marktveranstaltungen:
Als kostenrechnende Einrichtung variable Gebührenhöhe auf der Grundlage der genutzten
Fläche und der wirtschaftlichen Vorteile bis zur Kostendeckung für den Veranstalter |
4. Baustelleneinrichtungen u.ä.
| 4.1 Bauzäune, Baubuden, Baugerüste,
Arbeitswagen, Baumaschinen, Baugeräte, Lagerung von Baumaterialien pro qm |
0,50 Euro/Woche |
5. Öffentliche Parkplätze
| 5.1 Fahrzeuge jeglicher Art, Hänger,
Bootstrailer, Verkaufswagen, Wohnmobile, Container etc. ohne amtliche
Zulassung oder bei eindeutiger Sondernutzung durch zugelassene Fahrzeuge |
| bis zu einer Länge von 4 m |
20,00 Euro/Monat |
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| ab einer Länge über 4 m zweiachsig |
40,00 Euro/Monat |
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| ab einer Länge über 4 m drei- und mehrachsig |
60,00 Euro/Monat |
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| 5.2 Baustelleneinrichtungen gemäß
Ziffer 4.1 und Naturmaterialien wie Erde, Sand, pflanzl. Stoffe usw. |
pro qm 1,00 Euro/Woche |
6. Sonstige Flächen
| Für die Nutzung sonstiger öffentlicher Flächen |
5,00 Euro pro qm/p.a. |

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