Das Standesamt Föhr-Amrum I
Seit dem 01. Januar 2009 gilt bundesweit neues Personenstandsrecht. Die
Änderungen wurden auf dieser Seite
eingepflegt, wir bitten um Beachtung!
Nachfolgend einige Infos zu den Aufgaben des Standesamtswesens. Das
Standesamt Föhr-Amrum I ist für den Bereich der Insel Föhr zuständig und aus
dem ehemaligen Standesamt Föhr entstanden. Zu den Themen Geburt,
Eheschließung und Urkunden die nachfolgenden Angaben:
Alle Geburten, die sich auf der Insel Föhr ereignen, werden
im Standesamt registriert. Falls
Sie noch auf der Suche nach einem passenden Vornamen Ihres künftigen Nachwuchses sind,
kann Ihnen gegebenenfalls unsere Liste mit alten friesischen Vornamen
eine gewisse Hilfestellung bieten.
Um die Geburt Ihres Kindes beurkunden zu können, benötigen wir von Ihnen
folgende Unterlagen:
Verheiratete Eltern: Von verheirateten Eltern werden die Geburtsurkunden und
die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister benötigt.
Nicht verheiratete Eltern: Ledige Mütter müssen eine Geburtsurkunde, die
das Geburtsstandesamt ausstellt, vorlegen. Soll der Vater mit ins
Geburtenregister eingetragen werden, so ist die Anerkennung der Vaterschaft beim
Standesamt erforderlich.
Die Anerkennung der Vaterschaft ist bereits vor der Geburt möglich. Es empfiehlt sich eine Terminabsprache
(Tel. 04681 5004-825 bzw. 5004-827), beide Elternteile müssen zusammen beim
Standesamt erscheinen. Sollten die Eltern nicht auf Föhr geboren sein, so
müssen neben dem Personalausweis auch die Geburtsurkunden vorgelegt werden. Die Vaterschaftsanerkennung ist
gebührenfrei. Für weitere Fragen steht Ihnen das Standesamt Föhr-Amrum
I gern zur
Verfügung.
Die Informationen des Standesamtes zur Eheschließung
sind wie folgt gegliedert:
Folgende Unterlagen sind bei der Anmeldung zur
Eheschließung vorzulegen: Geburtsurkunden, Aufenthaltsbescheinigungen und
Personalausweise oder Reisepässe beider Ehegatten. Für den Fall, dass einer der
Eheschließenden bereits verheiratet war, wird zusätzlich eine Eheurkunde mit
Auflösungsvermerk gefordert.
Bei ausländischer Beteiligung sind besondere Urkunden vorzulegen. Da dies
individuell zu prüfen ist, bitten wir Sie, sich persönlich mit uns in
Verbindung zu setzen.
Eine nicht ganz unwichtige Frage der
Brautleute vor der Eheschließung ist die des Namensrechts. Regelungen
hierzu findet man in den §§ 1355, 1616 und 1616a des Bürgerlichen Gesetzbuches. Danach
können Eheleute den Geburtsnamen der Ehefrau oder des Ehemannes am Tage der
Eheschließung zum Ehenamen bestimmen. Ebenfalls kann der Familienname der
zum Zeitpunkt der Eheschließung geführt wird zum Ehenamen bestimmt werden. Diese Erklärungen
sind unwiderruflich. Die
gemeinsamen Kinder erhalten kraft Gesetzes den so gewählten Ehenamen als Geburtsnamen.
Ehepartner, deren Geburts- oder Familiennamen nicht zum Ehenamen bestimmt
worden sind, können ihren Geburtsnamen oder den Familiennamen, den sie zur Zeit der
Eheschließung führten, dem Ehenamen voranstellen oder anfügen. Der so bestimmte Doppelname
darf nur aus zwei Namen bestehen, die mit einem Bindestrich verbunden werden. Besteht der
zum Ehenamen gewählte Familienname bereits aus zwei Namen, so darf ihm kein weiterer Name
hinzugefügt werden. Besteht der Familienname, der hinzugefügt werden soll, aus mehreren
Namen, so darf nur einer dieser Namen hinzugefügt werden. Die Erklärung zu Gunsten eines
Doppelnamens kann bei der Eheschließung oder später, zeitlich unbegrenzt, abgegeben
werden. Der Doppelname ist ständig zu führen. Er ist nicht auf den anderen Ehepartner
und auch nicht auf Kinder zu übertragen.
Der Doppelname kann vor dem Standesbeamten, zeitlich
unbegrenzt, widerrufen, danach aber nicht mehr erneut erklärt werden.
Soweit kein Ehename bestimmt wird,
führen die Eheleute die Familiennamen, die sie am Tage der Eheschließung tragen.
Hinsichtlich gemeinsamer Kinder gilt
folgendes:
- Die Eltern bestimmen den Namen des Vaters oder den Namen der
Mutter zum Geburtsnamen des Kindes. Diese Namenswahl gilt zugleich auch für alle
nachfolgenden gemeinsamen Kinder (nur wenn kein gemeinsamer Ehename gewählt wurde).
- Haben die Eltern einen Monat nach der Geburt noch keinen
Familiennamen für das Kind bestimmt, so teilt der Standesbeamte das dem Familiengericht
in Niebüll mit. Das Familiengericht überträgt das Bestimmungsrecht einem Elternteil
(Fristsetzung möglich). Ist nach Ablauf dieser Frist das Bestimmungsrecht nicht ausgeübt
worden, erhält das Kind den Namen des Elternteils, dem das Bestimmungsrecht übertragen
ist.
- Die Eheleute können die Erklärung eines gemeinsamen
Ehenamens, zeitlich unbegrenzt, nachholen. Diese Erklärung erstreckt sich auf Kinder bis
zum 5. Lebensjahr automatisch kraft Gesetzes. Ältere Kinder, die noch nicht volljährig
sind, können sich der Erklärung ihrer Eltern anschließen. Kinder vom 14. bis 17.
Lebensjahr erklären mit Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters. Mit Erreichen der
Volljährigkeit bedarf die Erklärung des Kindes nicht der Zustimmung des gesetzlichen
Vertreters.
Mit der Anmeldung zur
Eheschließung (früher Aufgebot) beginnt der erste offizielle Schritt in
Richtung Ehe. Diese Anmeldung wird von Ihrem Heimatstandesamt entgegengenommen. Wenn Sie
auf Föhr heiraten möchten, schickt Ihr Heimatstandesamt dem Standesamt Föhr-Amrum
I die
entsprechenden Unterlagen zu. Sie erhalten dann nach Prüfung der
Unterlagen eine Bestätigung mit Gebührenangabe und weiteren Informationen.
Den Eheschließungstermin können Sie bereits
vorher mit dem
Standesamt absprechen (am besten telefonisch unter 04681 5004-825 oder 04681
5004-827).
Fotos und Beschreibungen der Trauungsorte
Die folgenden Fotos und Beschreibung sollen Ihnen bei der Auswahl des
richtigen Ambientes für Ihre standesamtliche Trauung auf Föhr behilflich sein.
Falls Sie ein Foto größer sehen möchten, klicken Sie bitte auf das jeweilige
Bild. Für weitere Fragen steht Ihnen das Standesamt Föhr-Amrum
I gerne zur Verfügung.
Trauzimmer im
Amtsgebäude in Wyk auf Föhr
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Von 1970 an bis zum Jahre 1999 wurden standesamtliche Trauungen auf Föhr nur
im jetzigen Amtsgebäude vorgenommen. Und trotz der heutigen
Möglichkeiten, Trauungen auch außerhalb des Trauzimmers stattfinden zu lassen,
machen viele Paare von der klassischen Variante Gebrauch.
In dem 1985 neu erbauten Amtsgebäude ist das Trauzimmer im 1. Stock untergebracht (Aufzug vorhanden). Das Trauzimmer ist das schönste Zimmer im
Amtsgebäude und verleiht Ihrer standesamtlichen Trauung einen würdigen Rahmen. Der
Raum mit Blick auf die Nordsee bietet neben einigen Sitzplätzen auch genug Platz für
eine etwas größere Hochzeitsgesellschaft (Stehplätze für ca. 30 Personen).
Ein Sektempfang nach der Trauung im Amtsgebäude wird vom Standesamt nicht
angeboten. Allerdings dürfen Sie gerne mit Ihrem Sekt im oder vor dem Amtsgebäude
anstoßen. Eine Raummiete wird nicht erhoben.
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"Haus Olesen" auf dem Gelände des Friesenmuseums, Wyk auf Föhr
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Seit Mai 1999 werden standesamtliche Trauungen auch in dem Haus "Olesen"
auf dem Gelände des Dr. Carl-Haeberlin-Friesenmuseums Föhr vorgenommen. Das
altföhringer Haus "Olesen" liegt von einem Wall umgeben im Garten des
Museums. Vor rund 400 Jahren in dem Dorf Alkersum errichtet, wurde das
Gebäude, nachdem es baufällig war, 1972 von dem Museumsverein Föhr auf das
Museumsgelände versetzt, wo es heute die alte Lebens- und Arbeitsweise der
Inselbevölkerung dokumentiert. Mit der an einem Dachbalken eingeritzten Jahreszahl
1617,
gilt es heute als ältest datiertes Haus Nordfrieslands.
Besonders in den Sommermonaten geben die rund um das Reetdachhaus blühenden
Rosenbüsche alter, kaum noch bekannter Sorten, dem Anwesen einen romantischen Anstrich.
Die Trauungen finden in dem Dörnsk statt, dem am schönsten ausgestatteten
Raum. Das Zimmer ist relativ klein und bietet neben wenigen Sitzplätzen
noch Stehplätze für ca. 10 Personen. Da das Haus Olesen dem Brautpaar komplett zur Verfügung steht, können bei einer größeren
Hochzeitsgesellschaft die Gäste auch im angrenzenden Flur stehen.
In der Raummiete in Höhe von 150,00 € ist ein Sektempfang, in Anwesenheit
eines "Friesenmädchens", die die typische alte Föhrer Tracht trägt,
enthalten.
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In der "Friesenstube" in Wrixum
Seit November 2003 werden standesamtlich Trauungen auch in Wrixum
durchgeführt. Im Inselhotel direkt an der Wrixumer Marsch gelegen, befindet
sich die "Friesenstube". Dieser in friesenblau gehaltene Raum bietet
Ihnen eine Trauung in ruhiger persönlicher Atmosphäre. Da die
"Friesenstube" nicht allzu groß ist, ist sie gerade für kleinere
Gesellschaften (bis zu 12 Personen, davon 8 Sitzplätze) gut geeignet. In der
Raummiete in Höhe von 60,00 € ist ein Sektempfang nach der Trauung enthalten. |
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Trauungen an Bord eines Segelschiffes
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Möchten Sie standesamtlich in maritimer Umgebung getraut werden, so können
Sie von Mai bis September auf den Segelschiffen „Bajazzo" oder „Grambke"
im Wyker Yachthafen heiraten.
Die „Bajazzo" ist ein Segelschiff der Marke J/Boat 109 und
wurde 2004 in Frankreich gebaut. Sie ist 10,85 m lang, 3,51 m breit und hat
einen Tiefgang von 2,10 m.
Die „Grambke" ist ein Segelschiff der Marke Jeanneau und
wurde 2009 ebenfalls in Frankreich gebaut. Sie hat einen Tiefgang von 2,00 m,
ist 11,68 m lang und 3,88 m breit. An Borg gelangen Sie bequem ohne zu „klettern".
Die Trauungen finden in den modern ausgestatteten Kajüten statt. Sie bieten
auf der „Bajazzo" Sitzplätze für bis zu 7 Personen, auf der „Grambke"
finden bis zu 8 Personen Platz - ideal für die ganz kleine
Hochzeitsgesellschaft. Ein Sektumtrunk nach der Trauung an Bord ist in der
Raummiete in Höhe von 180,00 € enthalten.
Auf Wunsch und in Absprache mit den Eignern ist es möglich, nach der Trauung
einen kleinen Segeltörn vor der Küste der Insel Föhr zu unternehmen. Die maritime Trauung an Bord unserer Segelschiffe wird so für Sie und Ihre
Gäste zu einem unvergesslichen Erlebnis werden.
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In der „Kapitänsstube" in Oevenum
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Ab April 2010 werden standesamtliche Trauungen wieder im Friesendorf Oevenum
angeboten. Das Trauzimmer befindet sich in einem über 150 Jahre alten Anwesen
aus der Zeit der Föhrer Seefahrer, das im Jahr 2008/2009 von Grund auf
renoviert wurde und nun als Hotel garni geführt wird.
Geben Sie sich das Ja-Wort in der Kapitänsstube und lassen Sie sich von dem
besonderen Flair verzaubern. In der Raummiete in Höhe von 150,00 € ist ein
kleiner Sektempfang (bis zu 20 Personen) nach der Trauung enthalten, der bei
schönem Wetter auch im Garten stattfinden kann. Egal,
ob zu zweit oder mit Gesellschaft bieten die Räumlichkeiten in Oevenum den
passenden Rahmen für eine feierliche Zeremonie an Ihrem besonderen Tag!
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Kosten der Eheschließung
Die Eheschließung selbst ist kostenlos.
Sie zahlen 40,00 Euro Gebühren für die Prüfung der Ehefähigkeit (bei
Anmeldung der Eheschließung auf Föhr) bzw. für die Eheschließung im
Nicht-Anmeldestandesamt (Beispiel: Anmeldung in Hamburg - Eheschließung auf
Föhr), für Urkunden und Erklärungen, eventuell für die Raummiete
und den gesetzlichen Aufpreis für
Eheschließungen außerhalb des Amtsgebäudes bzw. für Trauungen im
Amtsgebäude, wenn diese außerhalb der üblichen Öffnungszeiten stattfinden.
Das Standesamt Föhr-Amrum I bietet Ihnen fünf verschiedene Möglichkeiten an. Trauungen werden
von Montag bis Samstag vorgenommen, in Wrixum nach Absprache auch an Sonn- und Feiertagen (vorausgesetzt, Ihr Wunschtermin ist noch frei):
| Trauungsort |
gesetzl.
Aufpreis |
zus. Aufpreis für Raummiete |
Im Trauzimmer im Amtsgebäude |
Samstag
80,00 EUR |
- |
| Im Haus Olesen auf dem Grundstück des Dr.-Carl-Haeberlin Friesenmuseums
in Wyk auf Föhr
| 80,00 EUR |
150,00
EUR |
| In Wrixum in der "Friesenstube" |
80,00 EUR |
60,00
EUR |
| An Bord der "Bajazzo" oder der "Grambke" |
80,00 EUR |
180,00
EUR |
| In Oevenum in der "Kapitänsstube" |
80,00 EUR |
150,00
EUR |
Das Standesamt Föhr-Amrum
I hält verschiedene Stammbücher
(Ordner für Ihre Urkunden) bereit, die Sie käuflich erwerben können. Bitte
erkundigen Sie sich kurz, welches der nachfolgenden Modelle im Augenblick für
Sie verfügbar ist (leichte Farbabweichungen können auftreten!):
Das Standesamt Föhr-Amrum I stellt Ihnen gerne Urkunden über
Personenstandsfälle, die sich auf der Insel Föhr ereignet haben aus.
Geburtsurkunden der letzen 110 Jahre, Eheurkunden der letzten 80 Jahre und
Sterbeurkunden der letzten 30 Jahre können schriftlich beim Standesamt
angefordert oder direkt abgeholt werden. Wir bitten Sie, sich vorab, zwecks
Absprache der Formalitäten, telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen
(Tel. 04681 5004-825 bzw. 5004-827). Aus älteren Personenstandsbüchern dürfen
keine Urkunden mehr erstellt werden, da diese in das Archivgut übergehen.
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