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Gemeindewahl 2008

Erste Ergebnisse der am 25. Mai stattfindenden Gemeindewahl sollen direkt nach Vorliegen der Schnellmeldungen der einzelnen Wahlvorstände auf der Internetseite des Amtes bekannt gegeben werden. Die Ergebnisse der Kreiswahl können Sie dann auf der Seite des Kreises unter www.nordfriesland.de Verlinkungsziel in neuem Fenster aufrufen.

Achten Sie bitte darauf, die Seiten regelmäßig zu aktualisieren bzw. neu zu laden (F-5-Taste), damit Sie stets die aktuellen Ergebnisse der Gemeindewahl angezeigt bekommen. Die vorläufig gewählten Bewerberinnen und Bewerber sind in den entsprechenden Tabellenfeldern in hellgrüner Hintergrundfarbe hervorgehoben. Der Gemeindewahlausschuss wird die Ergebnisse der Gemeindewahl in seiner Sitzung am 28.05.2008 offiziell feststellen.

Nachfolgend noch einmal den Inhalt der Wahlbekanntmachung vom 14.05.2008:

Wahlbekanntmachung

1) Am 25. Mai 2008 findet die Wahl der Gemeindevertretung in den Gemeinden Alkersum, Borgsum, Dunsum, Midlum, Nebel, Nieblum, Norddorf, Oevenum, Oldsum, Süderende, Utersum, Wittdün, Wrixum und der Stadt Wyk auf Föhr statt. Die Wahl dauert von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Mit der Gemeindewahl ist die Kreiswahl des Kreises Nordfriesland verbunden. In der Gemeinde Witsum findet nur eine Kreiswahl statt.

2) Jede Gemeinde bildet einen Wahlbezirk. Die Stadt Wyk auf Föhr bildet drei Wahlbezirke. Die amtsangehörigen Gemeinden auf der Insel Föhr gehören bei der Kreiswahl zum Wahlkreis 5 – Föhr und die amtsangehörigen Gemeinden auf der Insel Amrum gehören zum Wahlkreis 4 – Amrum. Bezüglich der Lage und der Bezeichnung des Wahlraumes wird auf die Angaben in der Wahlbenachrichtigung verwiesen.

3) Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum ausgegeben werden. Für die Gemeindewahl wird ein weißer, für die Kreiswahl wird ein roter Stimmzettel verwendet.

Bei der Gemeindewahl in den Gemeinden Alkersum, Borgsum, Midlum, Nieblum, Norddorf, Oevenum, Oldsum, Utersum, Wittdün und Wrixum hat jede Wählerin und jeder Wähler 5 Stimmen, bei der Gemeindewahl in den Gemeinden Dunsum und Süderende hat jede Wählerin und jeder Wähler 4 Stimmen, bei der Gemeindewahl in der Gemeinde Nebel hat jede Wählerin und jeder Wähler 6 Stimmen und bei der Gemeindewahl in der Stadt Wyk auf Föhr hat jede Wählerin und jeder Wähler 3 Stimmen im jeweiligen Wahlkreis, die beliebig verteilt werden können. Bei der Kreiswahl hat jede Wählerin und jeder Wähler eine Stimme. Die Wählerin oder der Wähler gibt die Stimme jeweils in der Weise ab, dass sie oder er auf dem Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder anders eindeutig kenntlich macht, welcher Bewerberin oder welchem Bewerber die Stimme gelten soll. Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder dem Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass sein Inhalt verdeckt ist.

4) Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5) Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in dem Wahlkreis, für den der Wahlschein ausgestellt ist,

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
b) durch Briefwahl

teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Amtsverwaltung in Wyk auf Föhr oder der Außenstelle in Nebel einen amtlichen Stimmzettel für die Gemeindewahl und die Kreiswahl, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an die Gemeindewahlleiterin absenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18:00 Uhr eingehen kann. Der Wahlbrief kann auch in den Dienststellen der Gemeindewahlleiterin abgegeben werden. Wer erst am Wahltage den Wahlbrief abgeben will, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18:00 Uhr dem Wahlvorstand des auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Wahlbezirks zugeht. Näheres ergibt sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl, das jede Briefwählerin oder jeder Briefwähler mit den Briefwahlunterlagen erhält.

6) Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 5 Abs. 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes).

Wyk auf Föhr, 14.05.2008

Amt Föhr-Amrum
Die Gemeindewahlleiterin
gez. Renate Gehrmannzum Seitenanfang

 
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letzte Aktualisierung dieser Seite: 01.12.2010